Neonazihetze bleibt strafbar
Karlsruhe bestätigt verschärftes Versammlungsrecht für rechte Aufmärsche
Die Karlsruher Richter entschieden, daß der verschärfte Volksverhetzungsparagraph des Strafgesetzbuches mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die Vorschrift stellt die öffentlich oder in einer Versammlung zum Ausdruck gebrachte Billigung, Verherrlichu...
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