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25.11.2009 / Ratgeber / Seite 14

Studium nach Ausbildung steuerlich absetzbar

Die Kosten eines Studiums nach abgeschlossener Berufsausbildung sind Werbungskosten, so der Bundesfinanzhof (BFH). Er stellt sich gegen die Finanzverwaltung – zum Vorteil vieler Studenten. Darauf machte der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine kürzlich in einer Presseinformation aufmerksam. Ausdrücklich wies der Verband aber darauf hin, daß über die Kosten eines Erststudiums, oder einer Erstausbildung ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung mit dem ...

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