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Aus: Ausgabe vom 28.11.2009, Seite 3 / Schwerpunkt

Kampf gegen Privatisierung ernst nehmen

Zum Linke-Landesparteitag am 28. November in Berlin: Antrag 8 von Die Linke Neukölln »Geheimverträge der Berliner Wasserbetriebe offenlegen«

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Linke Berlin unterstützt den vom Verfassungsgerichtshof einstimmig zugelassenen Gesetzentwurf des Volksbegehrens der Bürgerinitiative »Berliner Wassertisch« zur Offenlegung von Geheimverträgen bei den teilprivatisierten Berliner Wasserbetrieben. Die Linke Berlin fordert ihre Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, den Gesetzestext des Volksbegehrens unverändert in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Begründung: (…) Der Verfassungsgerichtshof hat am 6. Oktober 2009 einstimmig entschieden: Die Regelungsmaterie des »Kernbereichs der Berliner Wasserwirtschaft« des Gesetzesvorschlags unterfällt der landesgesetzlichen Gesetzgebungsbefugnis (S.12). Ein Rechtsgeschäft, dessen Inhalt den »Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft« zum Gegenstand hat, ist unter dem Aspekt der grundgesetzlichen Verteilung der Gesetzgebungskompetenz nicht dem Sachbereich des bürgerlichen Rechts zuzurechnen (S.14) und 3. Auch bei der privatrechtlichen Ausgestaltung von »Regelungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der Daseinsvorsorge zwischen dem Staat und Dritten« sind Rechtsgeschäfte im »Kernbereich der Berliner Wasserwirtschaft (...) hierdurch nicht dem öffentlichen Recht entzogen« (S.15).

Die Linke unterstützt diese durch höchstrichterliche Rechtsprechung geschaffenen Gestaltungsspielräume und beteiligt sich nicht im Vorfeld einer abschließenden Rechtsklärung an Rechtsstreitigkeiten. (...)

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