Aus: Ausgabe vom 28.11.2009, Seite 3 / Schwerpunkt
Dokumentiert: Geheimverträge offenlegen
Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, ein Gesetz
einzubringen, das den Forderungen des Volksbegehrens
»Schluß mit Geheimverträgen – Wir wollen
unser Wasser zurück« entspricht. Darüber hinaus
soll die Partei eine öffentliche Debatte darüber
führen, daß auch dann, wenn es zulässig ist,
Regelungen im Bereich der öffentlich-rechtlichen Aufgaben der
Daseinsvorsorge zwischen Staat und Dritten privatrechtlich
auszugestalten, dies nicht dazu führt, daß diese
Rechtsgeschäfte den Bedingungen des öffentlichen Rechts
entzogen werden. Die öffentliche Kontrolle muß auch in
diesen Fällen gewährleistet bleiben.
Die Differenz zwischen den Initiatoren des Volksbegehrens und unserer Sicht ist einfach benannt. Sie besteht nicht auf der Ebene des politischen Ziels, sondern des dazu einzuschlagenden Weges. Während die Initiatoren davon ausgehen, daß es durch einseitigen Gesetzesakt legal möglich sei, die Verträge offenzulegen, sehen wir das Land Berlin daran gehindert. (…) Höherrangiges Recht läßt sich im Abgeordnetenhaus nicht einfach wegbeschließen. Gleiches gilt für rechtliche Fakten auf der Grundlage höherrangigen Rechts, die 1999 vertraglicher Konsens zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern waren. (...)
Der SPD-Landesparteitag hat am 10. Oktober 2009 beschlossen: »Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, ein Gesetz einzubringen, das den Forderungen des Volksbegehrens ›Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück‹ entspricht.« Die SPD ist danach nicht auf uns zugekommen, um über eine Umsetzung des Beschlusses zu verhandeln. Wir sind auf die SPD zugetreten und haben zur Realisierung dieses Beschlusses Gespräche angeboten. Das Ergebnis war, das uns mitgeteilt wurde: Die Berliner SPD-Fraktion und die Berliner SPD-Senatoren gedenken nicht, entsprechend tätig zu werden. Das wiederum ist für uns nicht akzeptabel.
Beschluß der Berliner SPD auf dem Landesparteitag vom
10. Oktober 2009
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Die Differenz zwischen den Initiatoren des Volksbegehrens und unserer Sicht ist einfach benannt. Sie besteht nicht auf der Ebene des politischen Ziels, sondern des dazu einzuschlagenden Weges. Während die Initiatoren davon ausgehen, daß es durch einseitigen Gesetzesakt legal möglich sei, die Verträge offenzulegen, sehen wir das Land Berlin daran gehindert. (…) Höherrangiges Recht läßt sich im Abgeordnetenhaus nicht einfach wegbeschließen. Gleiches gilt für rechtliche Fakten auf der Grundlage höherrangigen Rechts, die 1999 vertraglicher Konsens zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseignern waren. (...)
Der SPD-Landesparteitag hat am 10. Oktober 2009 beschlossen: »Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus wird aufgefordert, ein Gesetz einzubringen, das den Forderungen des Volksbegehrens ›Schluss mit den Geheimverträgen – wir Berliner wollen unser Wasser zurück‹ entspricht.« Die SPD ist danach nicht auf uns zugekommen, um über eine Umsetzung des Beschlusses zu verhandeln. Wir sind auf die SPD zugetreten und haben zur Realisierung dieses Beschlusses Gespräche angeboten. Das Ergebnis war, das uns mitgeteilt wurde: Die Berliner SPD-Fraktion und die Berliner SPD-Senatoren gedenken nicht, entsprechend tätig zu werden. Das wiederum ist für uns nicht akzeptabel.
Aus dem Antrag 2 von Harald Wolf und Klaus Lederer an den Landesparteitag der Partei Die Linke in Berlin an diesem Samstag
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