Aus: Ausgabe vom 01.12.2009, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft
Lesetips
Wie du und ich
Wie unterscheiden sich Betriebs- und Personalratsmitglieder von »normalen« Beschäftigten? Dieser Frage geht eine in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift Industrielle Beziehungen vorgestellte Untersuchung des WSI-Mitarbeiters Martin Behrens nach. Die in telefonischen Interviews erhobenen Daten bestätigen zum einen bisherige Forschungsergebnisse. Demnach sind betriebliche Interessenvertreter vergleichsweise deutlich besser gewerkschaftlich organisiert als die übrige Belegschaft. Allerdings – und das mag manche überraschen – sind die Unterschiede hinsichtlich Schulausbildung und beruflicher Stellung vergleichsweise gering.Interessant ist zum anderen die Frage nach der Unterschiedlichkeit politischer Einstellungen. Behrens dazu: »Aktive und ehemalige Interessenvertreter lehnten Leiharbeit deutlich öfter ab, zeigten sozialdarwinistischen Avancen häufiger die kalte Schulter und erwiesen sich als vom ›Standortvorteil Mitbestimmung‹ häufiger überzeugt als ihre Kolleginnen und Kollegen ohne jede Interessenvertretungserfahrung.« Die Ablehnung der Leiharbeit ist mit 72,5 Prozent zwar auch bei letzteren deutlich. Bei aktiven Betriebs- und Personalratsmitgliedern liegt dieser Wert bei über 90 Prozent. Anders in der Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Für diese Forderung besteht unter Interessenvertretern zwar nicht deutlich weniger Unterstützung als unter anderen Beschäftigten, eine »Avantgarde-Position« lasse sich aus den erhobenen Daten jedoch nicht herauslesen, so der Autor. (jW)
Industrielle Beziehungen – Zeitschrift für Arbeit, Organisation und Management. Jg. 16, Heft 4/2009, Hampp Verlag, Mering, Jahresabo (vier Ausgaben): 60 Euro, ISSN: 0943-2779
Ohne Leiharbeit
Das Arbeitnehmerentsendegesetz spielt in manchen Bereichen eine wichtige Rolle dabei, ein Mindestmaß existenzsichernder Arbeitsbedingungen zu garantieren. Es ermöglicht, Mindestlöhne und -bedingungen in ausgesuchten Branchen für alle hierzulande eingesetzten Beschäftigten aus dem In- und Ausland verbindlich festzuschreiben. Ein vom Bund-Verlag herausgegebener Praxiskommentar zeigt auf, welche Handlungsmöglichkeiten sich für Interessenvertreter aus dem Gesetz ergeben. IG-Metall-Vize Detlef Wetzel kritisiert in seinem Vorwort, daß mit der Zeitarbeit das Gesetz für »eine der wichtigsten Branchen, in denen die Festsetzung eines Mindestentgelts erforderlich ist«, nicht gilt. (jW)Jürgen Ulber: Basiskommentar Arbeitnehmerentsendegesetz, Bund-Verlag, Frankfurt/Main 2009, 313 Seiten, 29,90 Euro, ISBN: 978-3-7663-3947-8
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