Aus: Ausgabe vom 01.12.2009, Seite 13 / Feuilleton
»Kein Recht auf Privatkopie«
Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich zum »3.
Korb Urheberrecht« geäußert, den seine Regierung
gerade packt. Der wichtigste Halbsatz ist, »daß es kein
›Recht auf Privatkopie‹ gibt« – wie
Neumman die Anführungsstriche im Interview mit dem
promedia-Magazin gesetzt hat, ist auch auf bundesregierung.de beim
»Interview im Wortlaut« nicht vermerkt.
Im Koalitionsvertrag seien »zwar keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen vereinbart« worden, sagt Neumann, aber doch etwas in der Richtung, nämlich »Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern (zu) fördern«. Dann kommt der Satz zum Rechtsverständnis, der von Gerichten allerdings noch bestätigt werden muß: »Man sollte sich aber vor Augen halten, daß es kein ›Recht auf Privatkopie‹ gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären.« Die Privatisierung des Internets ist also lange beschlossen, nur noch nicht durchsetzbar.
An einer anderen Stelle im Interview wendet sich Neumann an die Länder und Kommunen. Sie sollen weiter den »Löwenanteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur in diesem Land« tragen. Das sei in der Verfassung so vorgesehen. Der Anteil der Kultur an ihren Etats betrage »im Mittelwert 1,9 Prozent. Mit Sparmaßnahmen in diesem Bereich saniert man keine Haushalte! (…) Die geringen Einsparsummen, die überhaupt möglich wären, stehen in keinem Verhältnis zu dem kulturellen Flurschaden, den man anrichten würde.«
(jW)
Im Koalitionsvertrag seien »zwar keine Initiativen für gesetzliche Internetsperren bei Urheberrechtsverletzungen vereinbart« worden, sagt Neumann, aber doch etwas in der Richtung, nämlich »Möglichkeiten der Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und Internetserviceprovidern (zu) fördern«. Dann kommt der Satz zum Rechtsverständnis, der von Gerichten allerdings noch bestätigt werden muß: »Man sollte sich aber vor Augen halten, daß es kein ›Recht auf Privatkopie‹ gibt. Die Informationsfreiheit gebietet auch nicht etwa einen kostenlosen Zugang zu Kulturgütern. Das wurde alles schon sehr ausführlich im Rahmen des 2. Korbes diskutiert. Damals wurden allerdings auch Zweifel laut, ob weitere Einschränkungen der Privatkopie wirklich effektiv und mit Rücksicht auf die Verbraucher durchsetzbar wären.« Die Privatisierung des Internets ist also lange beschlossen, nur noch nicht durchsetzbar.
An einer anderen Stelle im Interview wendet sich Neumann an die Länder und Kommunen. Sie sollen weiter den »Löwenanteil der öffentlichen Ausgaben für Kultur in diesem Land« tragen. Das sei in der Verfassung so vorgesehen. Der Anteil der Kultur an ihren Etats betrage »im Mittelwert 1,9 Prozent. Mit Sparmaßnahmen in diesem Bereich saniert man keine Haushalte! (…) Die geringen Einsparsummen, die überhaupt möglich wären, stehen in keinem Verhältnis zu dem kulturellen Flurschaden, den man anrichten würde.«
(jW)
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