Aus: Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 15 / Feminismus
Sorgerechtsurteil begrüßt
Berlin/Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat mit einer am Donnerstag in Strasbourg
veröffentlichten Entscheidung die Rechte unverheirateter
Väter in Deutschland gestärkt. Die Richter gaben einem
Vater aus Pulheim bei Köln recht, der das gemeinsame
Sorgerecht für seine Tochter verlangt und vor deutschen
Gerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Sie
sehen im deutschen Familienrecht eine Verletzung der
Menschenrechtskonvention. In Deutschland steht unverheirateten
Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur zu, wenn sie einander nach der
Geburt des Kindes heiraten oder eine gemeinsame
»Sorgeerklärung« abgeben. Andernfalls hat allein
die Mutter das Sorgerecht.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VaMV) begrüßte das Urteil, verwies aber auch darauf, daß das Problem der meisten Trennungskinder im Alltag darin bestehe, daß die meisten von ihren Kindern getrennt lebenden Väter das bestehende Umgangsrecht nicht oder nur selten wahrnehmen.
(AP/jW)
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VaMV) begrüßte das Urteil, verwies aber auch darauf, daß das Problem der meisten Trennungskinder im Alltag darin bestehe, daß die meisten von ihren Kindern getrennt lebenden Väter das bestehende Umgangsrecht nicht oder nur selten wahrnehmen.
(AP/jW)
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