Aus: Ausgabe vom 04.12.2009, Seite 5 / Inland
Neuer Prozeß gegen Neonazitruppe
Karlsruhe. Der Prozeß gegen Mitglieder der verbotenen
Neonazikameradschaft »Sturm 34« im sächsischen
Mittweida muß teilweise neu aufgerollt werden. Der
Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Donnerstag ein Urteil
des Landgerichts Dresden vom August 2008 auf, das in der
Gruppierung allenfalls eine Bande gesehen hatte. Nach Auffassung
des BGH liegt es nahe, in der Kameradschaft eine kriminelle
Vereinigung zu sehen. »Sturm 34« hatte im Jahr 2006 in
der Region Mittweida mehrere gewalttätige Überfälle
verübt. Das Landgericht Dresden verurteilte zwei der fünf
angeklagten Neonazis wegen gefährlicher Körperverletzung
zu mehrjährigen Haftstrafen und einen dritten Angeklagten zu
einer Bewährungsstrafe. Zwei Männer wurden
freigesprochen. Vom Vorwurf der Bildung einer kriminellen
Vereinigung hatte das Landgericht alle fünf Angeklagten
freigesprochen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
FDP: Krieg ist im »nationalen Interesse«
vom 04.12.2009 -
Spitzentreffen
vom 04.12.2009 -
»Unipräsident setzte bewußt auf Eskalation«
vom 04.12.2009 -
CDU verhindert Aufklärung
vom 04.12.2009 -
Keine Ruhe in Sindelfingen
vom 04.12.2009 -
Wedel: Was wäre, wenn …
vom 04.12.2009 -
Selektion verlängert
vom 04.12.2009