Aus: Ausgabe vom 09.12.2009, Seite 5 / Inland
Soli-Zuschlag nur noch unter Vorbehalt
Berlin. Der Solidaritätszuschlag soll nur noch unter Vorbehalt
erhoben werden. Darauf verständigten sich die
Finanzbehörden von Bund und Ländern, wie aus einem
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom Montag hervorgeht, das
am Dienstag bekannt wurde. Bund und Länder reagieren damit auf
ein Urteil des niedersächsischen Finanzgerichts, das die
Abgabe als verfassungswidrig erklärt und die Klage eines
Angestellten an das Bundesverfassungsgericht (BVG)in Karlsruhe
verwiesen hatte. Die Steuerbescheide sollen für die
Steuerjahre von 2005 an mit einem Vorläufigkeitsvermerk
versehen werden. Sollte das BVG den »Soli« ebenfalls
als verfassungswidrig einstufen, brauchen Steuerzahler keinen
Einspruch einzulegen. Der Zuschlag wurde Anfang der 1990er Jahre
als vorübergehende sogenannte Ergänzungsabgabe
eingeführt, um die Kosten der deutschen Einheit zu
finanzieren. Der Bund nimmt durch die Abgabe jährlich rund
zwölf Milliarden Euro ein.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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