Aus: Ausgabe vom 10.12.2009, Seite 2 / Inland
Karlsruhe untersagt Abschiebung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die Abschiebung eines
eritreischen Flüchtlings nach Griechenland auf Grundlage
des sogenannten Dublin-Abkommens gestoppt. Das Gericht will nach
eigenen Angaben vom Mittwoch an diesem und bislang fünf
weiteren Fällen unter anderem prüfen, ob Abschiebungen
ohne Rechtsschutz der Betroffenen in einen EU-Staat auch dann
möglich sind, wenn dort für die Asylbewerber
»bedrohliche rechtliche Defizite« herrschen. Ein Urteil
werde bis zum Sommer 2010 angestrebt. Der Eritreer sollte ohne
weitere Prüfung nach Griechenland abgeschoben werden, weil er
dort bereits einen Asylantrag gestellt hatte.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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