Aus: Ausgabe vom 11.12.2009, Seite 1 / Inland
Gericht hält Soli für verfassungskonform
Münster. In der juristischen Auseinandersetzung um den
Solidaritätszuschlag hat das Finanzgericht Münster die
Abgabe als verfassungsgemäß eingestuft. Die Richter
stellten sich mit ihrem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluß gegen eine Entscheidung des niedersächsischen
Finanzgerichts in Hannover, das den Zuschlag Ende November für
verfassungswidrig erklärt hatte. Mit dem Soli wird sich auch
das Bundesverfassungsgericht befassen, da die Hannoveraner Richter
die Klage an das höchste deutsche Gericht verwiesen haben.
Wegen der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichts
müssen Steuerzahler den Soli vorerst nur unter Vorbehalt
entrichten. Der Zuschlag zur Finanzierung der deutschen Einheit
wurde 1991 eingeführt. Das jährliche Aufkommen
beträgt rund zwölf Milliarden Euro. (AFP/jW)
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