Aus: Ausgabe vom 15.12.2009, Seite 2 / Inland
Freispruch für Antimilitaristen
Dresden. Die Verwendung einer SS-Rune auf einem eindeutig
antimilitaristischen Plakat ist nicht strafbar. Das hat das
Amtsgericht Dresden am Montag entschieden und damit einen
erklärten Militärgegner und Antifaschisten vom Vorwurf
freigesprochen, das Symbol einer verfassungswidrigen Organisation
verwendet zu haben. Die Richterin Karin Fahlberg begründete
den Freispruch damit, daß das beanstandete Plakat eine
Distanzierung vom NS-Regime »deutlich genug« erkennen
lasse. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert.
(AP/jW)
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