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Aus: Ausgabe vom 18.12.2009, Seite 15 / Feminismus

30 Jahre Konvention für Frauenrechte

New York. Am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York wird heute das 30jährige Bestehen der UN-Frauenrechtskonvention gefeiert. Das am 18. Dezember 1979 von der UN-Vollversammlung gebilligte Abkommen gilt international als Meilenstein auf dem Weg zu einer rechtlichen Gleichstellung von Frauen und Männern. Von den 186 Staaten, die das 1981 in Kraft getretene Abkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the elimination of all forms of discrimination against women, CEDAW) ratifiziert haben, machen 22 von ihrem Recht Gebrauch, bestimmte Vertragsklauseln nicht anzuwenden. Dazu zählen Algerien, Australien, die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) und Großbritannien.

Die Programmdirektorin der in New York ansässigen Nichtregierungsorganisation »Equality Now«, Yasmeen Hassan, monierte aus Anlaß des Jubiläums, das Engagement der meisten islamischen Länder für die Gleichstellung von Frauen tendiere praktisch gegen null. Die Regierungen seien allerdings verpflichtet, der UNO über die Lage der Frauen in ihrem Land Bericht zu erstatten. Auf dieser Basis könnten NGOs politische Reformen fordern. Die aus einer Präambel und 30 Artikeln bestehende Konvention definiert, was unter Frauendiskriminierung zu verstehen ist.


Sieben Staaten – die USA, Iran, Nauru, Palau, Somalia, Sudan und Tonga – haben die Konvention bisher nicht ratifiziert. Nach Einschätzung der Vereinten Nationen hat CEDAW dennoch bewirkt, daß weltweit die Rechte von Frauen umfassend gestärkt wurden. (IPS/jW)

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