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23.12.2009 / Ratgeber / Seite 14

Riestern intransparent, Zulagen sichern

Zunächst – wer denn einen sogenannten Riester-Vertrag abgeschlossen hat, sollte wenigstens die staatlichen Zulagen mitnehmen. Die müssen immer noch beantragt werden. (Es sei denn, man hat bei der Bank einen entsprechenden »Dauerantrag« gestellt.) Der jeweilige Versicherer bzw. die Bank hat das betreffende Formular. Ganz fix sollten alle diejenigen sein, die im Jahr 2007 unterschrieben haben. Denn nur, wer die Zuschüsse bis zum 31.12.2009 so formal eingefordert...

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