»Die Arbeitgeber waren natürlich stinkig«
Mit Flashmob-Aktionen nervt Gewerkschaft ver.di Einzelhandelsketten. Die gehen jetzt vor das Bundesverfassungsgericht. Ein Gespräch mit Michaela Rücker Harckenthal
Gitta DüperthalMichaela Rücker Harckenthal ist Fachsekretärin für den Bereich Einzelhandel bei ver.di Sachsen-Anhalt
Gegen das Urteil des Bundesarbeitsgerichts, das
gewerkschaftliche Flashmob-Aktionen im Einzelhandel für
grundsätzlich zulässig erklärt, ziehen die
Unternehmer nun vor das Bundesverfassungsgericht. Was ist das
Besondere an diesen Aktionen?
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