Aus: Ausgabe vom 31.12.2009, Seite 13 / Feuilleton
Familienmensch
Der Choreograph William Forsythe hat testamentarisch verfügt,
daß seine Stücke nach seinem Tod nicht mehr
aufgeführt werden dürfen. In der Frankfurter Rundschau
(Mittwochausgabe) begründete er das mit dem deutschen
Erbschaftsrecht. Er wolle seine Familie schützen. Die
wäre ruiniert, sollte das Finanzamt nach seinem Tod jede
seiner Choreographien mit nur 30000 Euro bewerten. »Sie
müßten soviel Erbschaftssteuer zahlen, daß sie
nichts mehr hätten.« Die Festlegung gelte nur für
kommerzielle Aufführungen. (ddp/jW)
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