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Aus: Ausgabe vom 02.01.2010, Seite 13 / Feuilleton

Bau

Der Konflikt um die Beauftragung des Architekten Franco Stella mit dem Wiederaufbau des Berliner Schlosses ist beigelegt. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung schloß den Vertrag mit Stella noch einmal ab. Er war zunächst aus formalen Gründen für nichtig erklärt worden. Mit der erneuten Unterzeichnung beseitigte der Bund die Mängel beim Abschluß des Kontraktes vom 18. Juni, die das Oberlandesgericht Düsseldorf am 2. Dezember beanstandet hatte. Das Gericht hatte bemängelt, daß der Bund die übrigen Preisträger des Architektenwettbewerbs von 2008 nicht vorab über die beabsichtigte Auftragsvergabe an Franco Stella unterrichtet habe.

(ddp/jW)

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