Aus: Ausgabe vom 09.01.2010, Seite 16 / Aktion
jW nennt Bauherrin weiter beim Namen

Die junge Welt hat sich gewehrt. Zunächst wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt, da Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt die falsche juristische Person belangt hatten. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Frau Fehrle hat ihre Klage allerdings zurückgezogen.
Auch im vergangenen Jahr konnten wir eine Reihe von presserechtlichen Prozesse durchstehen, weil wir dank großzügiger Spenden für den Prozeßkostenfonds in der Lage waren, uns juristisch zu wehren. Dafür bedanken wir uns herzlich.
jW-Prozeßkostenfonds
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