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Aus: Ausgabe vom 09.01.2010, Seite 16 / Aktion

jW nennt Bauherrin weiter beim Namen

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Daß Redakeure bürgerlicher Zeitungen in der Regel die Sichtweisen der Besitzenden übernehmen, läßt sich täglich nachlesen. Wenn die Besitzenden selbst schreiben, ist das wenig überraschend. Auf diesen Umstand hat der Chefredakteur der jungen Welt Arnold Schölzel in einem Kommentar im Juli 2009 hingewiesen, der über die Aktivitäten von Brigitte Fehrle, Stellvertreterin des Chefredakteurs der Berliner Zeitung berichtete: Im Berliner MieterMagazin wurde ihre Aktivität als Modernisiererin bisher billigen Wohnraumes dargestellt. Schölzel kombinierte in seinem Beitrag diese Nachricht mit einem Kommentar Fehrles, in dem sie Oskar Lafontaines Forderungen nach höheren Erbschafts- und Vermögenssteuern scharf kritisiert. Frau Fehrle erwirkte gegen den Mieterverein und die LPG junge Welt eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Berlin. Beiden wurde zunächst verboten, über die medienmachende Bauherrin in identifizierender Weise zu berichten. Weder Name noch Funktion durften in Berichten und Kommentaren zu den Immobilienangelegenheiten genannt werden. Der Mieterverein hat dem dann in einem Vergleich zugestimmt.

Die junge Welt hat sich gewehrt. Zunächst wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt, da Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt die falsche juristische Person belangt hatten. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Frau Fehrle hat ihre Klage allerdings zurückgezogen.

Auch im vergangenen Jahr konnten wir eine Reihe von presserechtlichen Prozesse durchstehen, weil wir dank großzügiger Spenden für den Prozeßkostenfonds in der Lage waren, uns juristisch zu wehren. Dafür bedanken wir uns herzlich.

jW-Prozeßkostenfonds
Spenden Sie bitte auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH
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Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!

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