Aus: Ausgabe vom 09.01.2010, Seite 16 / Aktion
jW nennt Bauherrin weiter beim Namen
Die junge Welt hat sich gewehrt. Zunächst wurde Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung eingelegt, da Frau Fehrle bzw. ihr Fachanwalt die falsche juristische Person belangt hatten. Die einstweilige Verfügung wurde daraufhin aufgehoben. Am Dienstag, den 19. Februar sollte nun das Hauptsacheverfahren stattfinden. Frau Fehrle hat ihre Klage allerdings zurückgezogen.
Auch im vergangenen Jahr konnten wir eine Reihe von presserechtlichen Prozesse durchstehen, weil wir dank großzügiger Spenden für den Prozeßkostenfonds in der Lage waren, uns juristisch zu wehren. Dafür bedanken wir uns herzlich.
jW-Prozeßkostenfonds
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Kontoinhaber: Verlag 8. Mai GmbH
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Stichwort: Prozeßkosten
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
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vom 09.01.2010