Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 12.01.2010, Seite 3 / Schwerpunkt

Dokumentiert: Stadterneuerung als zentrale Aufgabe

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin schreibt im Bericht »Soziale Stadt – Stadterneuerungsgebiete«:

Die Stadterneuerung als eine der zentralen Aufgaben der Stadtentwicklung hat bisher im wesentlichen die Aufwertung der städtebaulichen und funktionalen Qualitäten – insbesondere der Wohnqualität – vorwiegend gründerzeitlicher Gebiete, der Innenstadt und der Bezirkszentren zum Ziel. Die Maßnahmen dienen dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Quartiere zu erhöhen.

Um wirtschaftlich stabile und sozial gefestigte Haushalte insbesondere mit Kindern in innerstädtischen Quartieren zu binden, ist u.a. die Verbesserung der Wohnumfeldqualitäten in den Gebieten zentrales Handlungserfordernis. Angesichts der begrenzten finanziellen Spielräume sind inhaltliche, zeitliche und räumliche Schwerpunkte zu setzen.

Angesichts der angespannten Finanzlage Berlins und des inzwischen erreichten Erneuerungsstandes der Wohnsubstanz wurde mit dem Haushaltsplan 2002 die Förderung der Instandsetzung und Modernisierung der Wohngebäude in den Sanierungsgebieten eingestellt. Berlin konzentriert sich nunmehr auf die öffentlichen Aufgaben und Interventionen. (...)

Der Erfolg der baulichen Erneuerung erfordert begleitend verstärkt privates Engagement und macht den Einsatz privaten Kapitals in die Wohn- und Gewerbesubstanz unerläßlich.

Vor dem Hintergrund der geänderten Rahmenbedingungen erfolgte eine Umstellung der Prioritäten der zentralen Programmplanung hin auf die Leitziele:

– Verbesserung der lokalen sozialen und kulturellen Infrastruktur (Grundschulen, Kitas, Einrichtungen für Jugendliche)

– Initiierung von Aufwertungsprojekten im öffentlichen Raum zur Erhöhung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität (Straßen, Plätze, Spielplätze).

An die Erfolge des 2010 auslaufenden Ersten Gesamtberliner Stadterneuerungsprogramms anknüpfend, werden für 13 Stadterneuerungsgebiete Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch durchgeführt.

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