Aus: Ausgabe vom 14.01.2010, Seite 5 / Inland
Datenschutz à la Verfassungsschutz
Berlin. Die Bundesregierung will die Namen der vom
Verfassungsschutz (BfV) beobachteten Bundestagsabgeordneten weiter
geheimhalten. Dies teilte der Informationsdienst des Parlaments am
Mittwoch mit. Eine Nennung würde »gegen das Grundrecht
auf informationelle Selbstbestimmung verstoßen«,
heißt es in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der
Grünen. Zudem wäre es, um die »sehr umfassende
Frage zu Zeitpunkt, Art und Weise und Zweck der Beobachtung sowie
den Inhalt der erhobenen Informationen« zu beantworten,
notwendig, »den umfangreichen Personen- und Sachaktenbestand
des BfV durchzusehen. Dies sei »faktisch« innerhalb der
zur Verfügung stehenden Zeit »selbst unter
Berücksichtigung einer eventuellen Fristverlängerung
nicht möglich«, betont die Regierung.
(jW)
(jW)
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