Aus: Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 5 / Inland
Kino Babylon klagt gegen FAU
Berlin. Das Kino Babylon hat beim Berliner Landgericht ein
»empfindliches« Ordnungsgeld oder ersatzweise
Haftstrafen gegen die Sekretäre der Freien Arbeiterinnnen und
Arbeiter Union Berlin (FAU) beantragt. Das teilte die FAU am
Freitag mit. Das Kino hatte der Organisation gerichtlich untersagen
lassen, sich weiter als Gewerkschaft oder
»Basisgewerkschaft« zu bezeichnen. »Die
Schuldnerin ist dieser Verpflichtung nicht gefolgt, sondern setzt
die verbotene Handlung unter Mißachtung des gerichtlichen
Verbotes ungerührt fort; so bezeichnet sie sich auf ihrer
Webseite nach wie vor als Gewerkschaft«, heißt es in
dem Schreiben einer Anwaltskanzlei, das junge Welt vorliegt.
»De facto handelt es sich um ein Gewerkschaftsverbot, das
gegen das Grundrecht auf Koalitionsfreiheit und internationale
Konventionen verstößt«, so Lars Röhm,
Sekretär der FAU Berlin. Die Bedrohung mit Haftstrafen
verdeutliche die arbeitnehmerfeindliche Gesinnung der
Geschäftsführung.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Kampf der FAU um Tarifverträge für Angestellte des Babylon. (jW)
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Kampf der FAU um Tarifverträge für Angestellte des Babylon. (jW)
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