Aus: Ausgabe vom 01.02.2010, Seite 13 / Feuilleton
Fatale Schwächen
Die Bundesregierung macht Druck im Streit um die Digitalisierung
von Büchern durch Google. Die Süddeutsche Zeitung
berichtete vorab, Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) habe in dieser Woche fristgerecht
einen »Amicus-Curiae-Brief« an das zuständige New
Yorker Gericht schicken lassen. Damit könnten Parteien, die an
einem Rechtsstreit nicht unmittelbar beteiligt sind, ihre Bedenken
äußern. Leutheusser-Schnarrenberger kritisiere,
daß auch die zweite Version eines Vergleichs, den Google mit
amerikanischen Verlagen schließen möchte, die Rechte
deutscher Autoren verletze. Leider seien »die fatalen
Schwächen« auch in der überarbeiteten Fassung nicht
beseitigt.
Bei der Auseinandersetzung geht es der Zeitung zufolge um einen vor Gericht auszuhandelnden Vertrag, in dem festgelegt wird, welche Bücher das Unternehmen für sein Internetangebot Google Books (books.google.com) digitalisieren und im Netz kostenlos lesbar machen darf. Einen ersten Vergleich hatte das Gericht im vergangenen Jahr nach Protesten von Autoren, Verlegern und aus der Politik bereits verworfen. Google legte daraufhin im November eine zweite Vertragsfassung vor.
Nach Auffassung von Leutheusser-Schnarrenberger sei sie immer noch unzureichend, schrieb das Blatt. Vor allem sei unklar, welche Rechteinhaber von dem neuen Vergleich genau erfaßt würden. Der Internetkonzern müsse eine Datenbank schaffen, die für Klarheit sorge. Zudem kritisierte die Ministerin, daß deutsche Rechteinhaber weiterhin nicht in dem Gremium sitzen, das ihre Interessen vertritt.(ddp/jW)
Bei der Auseinandersetzung geht es der Zeitung zufolge um einen vor Gericht auszuhandelnden Vertrag, in dem festgelegt wird, welche Bücher das Unternehmen für sein Internetangebot Google Books (books.google.com) digitalisieren und im Netz kostenlos lesbar machen darf. Einen ersten Vergleich hatte das Gericht im vergangenen Jahr nach Protesten von Autoren, Verlegern und aus der Politik bereits verworfen. Google legte daraufhin im November eine zweite Vertragsfassung vor.
Nach Auffassung von Leutheusser-Schnarrenberger sei sie immer noch unzureichend, schrieb das Blatt. Vor allem sei unklar, welche Rechteinhaber von dem neuen Vergleich genau erfaßt würden. Der Internetkonzern müsse eine Datenbank schaffen, die für Klarheit sorge. Zudem kritisierte die Ministerin, daß deutsche Rechteinhaber weiterhin nicht in dem Gremium sitzen, das ihre Interessen vertritt.(ddp/jW)
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