Aus: Ausgabe vom 05.02.2010, Seite 1 / Inland
Höchststand bei Hartz-IV-Klagen
Kassel. Das Bundessozialgericht (BSG) hat die vom hessischen
Ministerpräsidenten Roland Koch geforderte Arbeitspflicht
für Hartz-IV-Bezieher scharf kritisiert. Für Arbeitslose
gebe es keine ausreichende Infrastruktur, die zumutbare und
sinnvolle Arbeiten im gemeinnützigen Bereich ermöglichen
könnte, sagte Gerichtspräsident Peter Masuch am
Donnerstag auf der BSG-Jahrespressekonferenz in Kassel. Betroffene
würden sich wahrscheinlich mit Klagen und Widersprüchen
zur Wehr setzen.
Bereits jetzt habe die Zahl der Hartz-IV-Klagen einen Höchststand erreicht. Den Angaben zufolge gingen 2009 in der ersten Instanz fast 194000 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren zu Hartz IV ein. 2008 waren es noch etwa 164500. Bei den Landessozialgerichten gingen 2009 insgesamt 8513 Fälle neu ein, 582 mehr als 2008. Beim BSG wurden 277 Neuzugänge verzeichnet. (apn/jW)
Bereits jetzt habe die Zahl der Hartz-IV-Klagen einen Höchststand erreicht. Den Angaben zufolge gingen 2009 in der ersten Instanz fast 194000 Klagen und einstweilige Rechtsschutzverfahren zu Hartz IV ein. 2008 waren es noch etwa 164500. Bei den Landessozialgerichten gingen 2009 insgesamt 8513 Fälle neu ein, 582 mehr als 2008. Beim BSG wurden 277 Neuzugänge verzeichnet. (apn/jW)
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