Aus: Ausgabe vom 08.02.2010, Seite 12 / Feuilleton
Jacksons Arzt
In Zusammenhang mit dem Tod von Michael Jackson will die
Staatsanwaltschaft in Los Angeles Anklage gegen dessen sogenannten
Leibarzt Conrad Murray erheben. Die Klage solle am Montag
eingereicht werden, teilte die Justiz am Freitag mit. Der Arzt
werde sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten
müssen. Darauf stehen nach kalifornischem Recht bis zu vier
Jahre Haft. Murray will sich den Behörden nach Angaben seines
Anwalts freiwillig stellen. Der Arzt war nach Jacksons Tod am 25.
Juni schnell in den Mittelpunkt der Ermittlungen geraten. Jackson
war an einem Herzstillstand gestorben, der durch das Narkosemittel
Propofol verursacht wurde. Murray hatte nach Justizinformationen
ausgesagt, dem Sänger das Mittel auf dessen
ausdrücklichen Wunsch als Schlafmittel verabreicht zu haben.
(AFP/jW)
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