Aus: Ausgabe vom 08.02.2010, Seite 3 / Schwerpunkt
Hintergrund: Hartz IV auf dem Prüfstand
Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Dienstag seine
Entscheidung über Vorlagen des Bundessozialgerichts und des
Hessischen Landessozialgerichts. In den drei Ausgangsverfahren
haben Hartz-IV-Familien aus Dortmund, dem bayerischen Landkreis
Lindau am Bodensee und aus Hessen geklagt. Die Richter kamen zu der
Auffassung, daß die pauschalierte Festlegung der
Regelsätze für Kinder und Jugendliche der Verfassung
widerspricht. So sei der tatsächliche Mindestbedarf nicht
ermittelt, sondern pauschal 60 bzw. 70 Prozent des
Erwachsenen-Regelsatzes von derzeit 359 Euro im Monat festgelegt
worden. Das Landessozialgericht beanstandete zudem
ausdrücklich auch den Erwachsenen-Regelsatz.
Bei der mündlichen Anhörung des höchsten deutschen Gerichtes im Oktober hatte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier angekündigt, daß es ein Grundsatzurteil zum »Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums« und dessen »Inhalte und Grenzen« geben werde. Zwar wird das Gericht keine neuen Regelsätze vorgeben, es wird aber erwartet, daß die Politik relativ präzise Vorgaben erhalten wird, auf welcher Grundlage besagtes Existenzminimum sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ermittelt werden muß.
Bislang wird der Eckregelsatz anhand der Konsumausgaben des unteren Einkommensfünftels der Alleinstehenden festgelegt. Als Datenbasis dient die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Für zehn verschiedene Ausgabengruppen von »Nahrungsmittel« bis »Verkehr« werden die durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt – und anschließend durch Ausschluß einzelner Posten nach unten korrigiert. Alle zehn Einzelpositionen addieren sich zum Eckregelsatz. Für Kinder und Jugendliche war auf spezifische »Warenkörbe« für die Bedarfsberechnung verzichtet worden, so daß beispielsweise Bildungskosten überhaupt nicht in die Berechnung eingehen.
Das Grundsatzurteil wird von der Politik, Sozialverbänden und den Betroffenen mit großer Spannung erwartet. Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und knapp 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.
(balc)
Bei der mündlichen Anhörung des höchsten deutschen Gerichtes im Oktober hatte der Vorsitzende Richter Hans-Jürgen Papier angekündigt, daß es ein Grundsatzurteil zum »Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums« und dessen »Inhalte und Grenzen« geben werde. Zwar wird das Gericht keine neuen Regelsätze vorgeben, es wird aber erwartet, daß die Politik relativ präzise Vorgaben erhalten wird, auf welcher Grundlage besagtes Existenzminimum sowohl für Erwachsene als auch für Kinder ermittelt werden muß.
Bislang wird der Eckregelsatz anhand der Konsumausgaben des unteren Einkommensfünftels der Alleinstehenden festgelegt. Als Datenbasis dient die alle fünf Jahre erhobene Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) des Statistischen Bundesamtes. Für zehn verschiedene Ausgabengruppen von »Nahrungsmittel« bis »Verkehr« werden die durchschnittlichen Aufwendungen der Referenzgruppe bestimmt – und anschließend durch Ausschluß einzelner Posten nach unten korrigiert. Alle zehn Einzelpositionen addieren sich zum Eckregelsatz. Für Kinder und Jugendliche war auf spezifische »Warenkörbe« für die Bedarfsberechnung verzichtet worden, so daß beispielsweise Bildungskosten überhaupt nicht in die Berechnung eingehen.
Das Grundsatzurteil wird von der Politik, Sozialverbänden und den Betroffenen mit großer Spannung erwartet. Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und knapp 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.
(balc)
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