Aus: Ausgabe vom 09.02.2010, Seite 4 / Inland
Urteil über »Hartz IV«
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am heutigen Dienstag
sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zu »Hartz
IV« verkünden. Der Erste Senat entscheidet darüber,
ob die Regelsätze für Kinder, aber auch jene für
Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Derzeit beziehen gut
4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter
Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.
Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will der Senat die »Inhalte und Grenzen« des »Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums« klären. Dies bedeute letztlich eine »Neubestimmung des Sozialstaats«, prognostizierte der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher. Er vertritt eine Familie aus Dortmund, die Hartz-IV-Leistungen bezieht und deren Klage bis nach Karlsruhe gelangte.
(ddp/jW)
Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will der Senat die »Inhalte und Grenzen« des »Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums« klären. Dies bedeute letztlich eine »Neubestimmung des Sozialstaats«, prognostizierte der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher. Er vertritt eine Familie aus Dortmund, die Hartz-IV-Leistungen bezieht und deren Klage bis nach Karlsruhe gelangte.
(ddp/jW)
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