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Aus: Ausgabe vom 09.02.2010, Seite 4 / Inland

Urteil über »Hartz IV«

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am heutigen Dienstag sein mit großer Spannung erwartetes Urteil zu »Hartz IV« verkünden. Der Erste Senat entscheidet darüber, ob die Regelsätze für Kinder, aber auch jene für Erwachsene mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Derzeit beziehen gut 4,7 Millionen Menschen im erwerbsfähigen Alter Arbeitslosengeld II und rund 1,7 Millionen Kinder Sozialgeld.

Nach den Worten von Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier will der Senat die »Inhalte und Grenzen« des »Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums« klären. Dies bedeute letztlich eine »Neubestimmung des Sozialstaats«, prognostizierte der Bochumer Rechtsanwalt Martin Reucher. Er vertritt eine Familie aus Dortmund, die Hartz-IV-Leistungen bezieht und deren Klage bis nach Karlsruhe gelangte.

(ddp/jW)