Aus: Ausgabe vom 18.02.2010, Seite 5 / Inland
Freispruch für »scharf links«
Krefeld. Das Amtsgericht Krefeld hat eine Verleumdungsklage gegen
die Betreiberin des Webportals »scharf links«
abgewiesen. Geklagt hatte das Düsseldorfer Oberlandesgericht.
Die Richter sahen sich durch die Veröffentlichung eines
kritischen Prozeßberichts verunglimpft und forderten von der
verantworlichen Redakteurin Edith Bartelmus-Scholich 12000 Euro
Schadensersatz. Dagegen hatte die Journalistin Widerspruch
eingelegt. Eine Verleumdung im Sinne der Anklage liege erst dann
vor, wenn die verantwortliche Redakteurin wissentlich falsche
Aussagen verbreitet hätte, so der Anwalt der Redakteurin. Dem
folgte am Ende auch die Staatsanwaltschaft und plädierte
für Freispruch. (co/jW)
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