Aus: Ausgabe vom 19.02.2010, Seite 4 / Inland
Schlappe für Birthler-Behörde
Berlin. Die Bundesbehörde zur Untersuchung der Unterlagen des
Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (BStU) hat ein Urteil
des Berliner Verwaltungsgerichtes vom 16.Dezember 2009 akzeptiert.
Die Richter hatten seinerzeit festgestellt, daß die BStU
rechtswidrig Auskünfte über den Vorsitzenden des
Humanistischen Verbandes Deutschlands, Bruno Osuch, gegeben hatte.
Im Frühjahr 2009 hatte die Behörde kommentierte Berichte
an Journalisten weitergegeben, in denen Osuch eine Nähe zum
DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und zu einer
DKP-Militärorganisation unterstellt wurde. Daraufhin
veröffentlichten mehrere Zeitungen entsprechende Artikel.
Nachdem Osuch erfolgreich auf Unterlassung geklagt hatte, ist nun
auch das Urteil gegen die Birthler-Behörde rechtskräftig.
(jW)
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