Aus: Ausgabe vom 19.02.2010, Seite 4 / Inland
Karlsruhe urteilt zu Datenspeicherung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März sein
Urteil über die Vorratsdatenspeicherung verkünden. Das
teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Gesetz
verpflichtet Telekommunikationsfirmen dazu, die Daten von Telefon-,
E-Mail- und Internetverbindungen aller Bürger ohne konkreten
Anlaß sechs Monate lang zu speichern. (ddp/jW)
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