Aus: Ausgabe vom 19.02.2010, Seite 4 / Inland
Karlsruhe urteilt zu Datenspeicherung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am 2. März sein
Urteil über die Vorratsdatenspeicherung verkünden. Das
teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit. Das Gesetz
verpflichtet Telekommunikationsfirmen dazu, die Daten von Telefon-,
E-Mail- und Internetverbindungen aller Bürger ohne konkreten
Anlaß sechs Monate lang zu speichern. (ddp/jW)
Mehr aus: Inland
-
»Im Vergleich zu Westeuropa im unteren Bereich«
vom 19.02.2010 -
EasyJet total am Boden
vom 19.02.2010 -
FDP ernennt Militär zum »Afrika-Chef«
vom 19.02.2010 -
Hohes Armutsrisiko
vom 19.02.2010 -
Mühseliger »Häuserkampf«
vom 19.02.2010 -
Wedel: Was wäre, wenn ...
vom 19.02.2010 -
Rückzug vor Rücktritt
vom 19.02.2010