Aus: Ausgabe vom 20.02.2010, Seite 2 / Inland
Schuldner dürfen Fahrzeug behalten
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Schuldnern bei
einer Zwangsvollstreckung gestärkt. Ein Auto, das der
Ehepartner des Schuldners für die Fahrten zu seinem
Arbeitsplatz braucht, sei unpfändbar, entschied der BGH in
Karlsruhe. Durch die Einziehung des Fahrzeugs wäre die
wirtschaftliche Existenz der gesamten Familie gefährdet.
Welcher Ehepartner das Auto für seine Erwerbstätigkeit
benötige, sei nicht entscheidend, hieß es in dem am
Freitag veröffentlichten Beschluß. (ddp/jW)
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