Aus: Ausgabe vom 25.02.2010, Seite 3 / Schwerpunkt
Anleitung zum Handeln
»Die Organisierung in Gewerkschaften und die Wahl von
Betriebsräten sind Mittel, der Willkür Grenzen zu setzen.
Betriebsräte können in Betrieben mit mindestens fünf
ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern gewählt werden.
(...) Wirkliche Mitbestimmungsrechte bestehen bei sogenannten
sozialen Angelegenheiten, wie der Anordnung von Überstunden
oder Kurzarbeit. Hier entscheidet im Zweifelsfall die
Einigungsstelle, was dem Betriebsrat eine gewichtige
Druckmöglichkeit gibt.«
Ulrike Schramm-de Robertis, Daniel Behruzi: Ihr kriegt mich nicht klein. Eine Discounter-Angestellte kämpft um ihre Rechte. Taschenbuch, Kiepenheuer&Witsch 1161, 208 Seiten, 7,95 Euro
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