Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 27.02.2010, Seite 5 / Inland

Arbeitsloser darf Geld behalten

Stuttgart. Arbeitslose dürfen von den Behörden irrtümlicherweise zu viel ausbezahltes Arbeitslosengeld unter bestimmten Voraussetzungen behalten. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil, daß die Bundesagentur für Arbeit einen solchen Fehler durch Bescheide belegen können muß. Ansonsten sei nicht zu klären, ob der Arbeitslose hätte bemerken müssen, daß er eigentlich zu viel Geld erhielt. In dem Fall hatte ein arbeitsloser Buchhalter bei der Arbeitsagentur korrekt angegeben, daß auf seiner Lohnsteuerkarte Steuerklasse I eingetragen ist. Die Arbeitsagentur trug in ihren Datensätzen aber Steuerklasse III ein. Daher erhielt er über neun Monate insgesamt rund 1500 Euro zu viel Arbeitslosengeld. Das zuständige Sozialgericht entschied in erster Instanz, daß der Mann das Geld zurückzahlen muß. Diese Entscheidung hob das Landessozialgericht nun auf. (ddp/jW)