Aus: Ausgabe vom 27.02.2010, Seite 5 / Inland
Arbeitsloser darf Geld behalten
Stuttgart. Arbeitslose dürfen von den Behörden
irrtümlicherweise zu viel ausbezahltes Arbeitslosengeld unter
bestimmten Voraussetzungen behalten. Das Landessozialgericht
Baden-Württemberg entschied in einem am Freitag
veröffentlichten Urteil, daß die Bundesagentur für
Arbeit einen solchen Fehler durch Bescheide belegen können
muß. Ansonsten sei nicht zu klären, ob der Arbeitslose
hätte bemerken müssen, daß er eigentlich zu viel
Geld erhielt. In dem Fall hatte ein arbeitsloser Buchhalter bei der
Arbeitsagentur korrekt angegeben, daß auf seiner
Lohnsteuerkarte Steuerklasse I eingetragen ist. Die Arbeitsagentur
trug in ihren Datensätzen aber Steuerklasse III ein. Daher
erhielt er über neun Monate insgesamt rund 1500 Euro zu viel
Arbeitslosengeld. Das zuständige Sozialgericht entschied in
erster Instanz, daß der Mann das Geld zurückzahlen
muß. Diese Entscheidung hob das Landessozialgericht nun auf.
(ddp/jW)
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