Aus: Ausgabe vom 01.03.2010, Seite 4 / Inland
Erfolgreiche Klage gegen Sondergebühr
Halle. Die Erhebung einer Gebühr für Asylbewerber, die
Anträge auf das Verlassen des ihnen als Aufenthaltsort
zugewiesenen Landkreis stellen, ist unzulässig. Das entschied
das Verwaltungsgericht Halle am Freitag, wie die Initiative Togo
Action Plus am Sonntag mitteilte. Deren Vorsitzender Komi E. Hatte
gegen einen entsprechenden Gebührenbescheid der
Ausländerbehörde Merseburg Klage eingereicht. (jW)
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