Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 04.03.2010, Seite 13 / Feuilleton

Münchner Türpolitik

Im Rechtsstreit eines Münchner Anwalts gegen den Wirt des »Cafés am Hochhaus« wegen angeblicher Diskriminierung von Männern ist es am Mittwoch vor dem Amtsgericht zu keiner Einigung gekommen. Der Anwalt, der anonym bleiben will, hatte gegen den Wirt geklagt, weil er sich wegen seines Geschlechts diskriminiert fühlte, nachdem ihn der Türsteher im Juli 2009 mit der Begründung abgewiesen habe, es seien bereits zu viele Männer anwesend. Damit habe das Café gegen das grundgesetzliche Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau verstoßen. Der Wirt argumentierte genderpolitisch, steige doch für Frauen das Risiko von aggressivem Verhalten und sexueller Belästigung, wenn das Verhältnis zwischen Männern und Frauen nicht ausgeglichen sei. Trotzdem bot er an, eine Spende an eine gemeinnützige Einrichtung zu tätigen. Ob er dafür ein bestimmtes emanzipatorisch-feministisches Projekt vorgesehen hatte, ist nicht bekannt. Eine Einigung kam aber nicht zustande, da der Kläger mindestens 1500 Euro Entschädigung »für den immateriellen Schaden, der durch Diskriminierung entsteht« forderte. (ddp/jW)

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