Aus: Ausgabe vom 04.03.2010, Seite 13 / Feuilleton
Münchner Türpolitik
Im Rechtsstreit eines Münchner Anwalts gegen den Wirt des
»Cafés am Hochhaus« wegen angeblicher
Diskriminierung von Männern ist es am Mittwoch vor dem
Amtsgericht zu keiner Einigung gekommen. Der Anwalt, der anonym
bleiben will, hatte gegen den Wirt geklagt, weil er sich wegen
seines Geschlechts diskriminiert fühlte, nachdem ihn der
Türsteher im Juli 2009 mit der Begründung abgewiesen
habe, es seien bereits zu viele Männer anwesend. Damit habe
das Café gegen das grundgesetzliche Gebot der
Gleichbehandlung von Mann und Frau verstoßen. Der Wirt
argumentierte genderpolitisch, steige doch für Frauen das
Risiko von aggressivem Verhalten und sexueller Belästigung,
wenn das Verhältnis zwischen Männern und Frauen nicht
ausgeglichen sei. Trotzdem bot er an, eine Spende an eine
gemeinnützige Einrichtung zu tätigen. Ob er dafür
ein bestimmtes emanzipatorisch-feministisches Projekt vorgesehen
hatte, ist nicht bekannt. Eine Einigung kam aber nicht zustande, da
der Kläger mindestens 1500 Euro Entschädigung
»für den immateriellen Schaden, der durch
Diskriminierung entsteht« forderte. (ddp/jW)
Mehr aus: Feuilleton
-
Vorschlag
vom 04.03.2010 -
Nachschlag: Unternehmerschelte
vom 04.03.2010 -
Wo ist Humpty Dumpty?
vom 04.03.2010 -
Wider das Stasisyndrom
vom 04.03.2010 -
Am Eierlikör nippen
vom 04.03.2010