Aus: Ausgabe vom 08.03.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Commerzbankchefs: Entlastung gekippt
Hamburg. Das Landgericht Frankfurt am Main hat offenbar die
Entlastung für den Vorstands- und den Aufsichtsratschef der
Commerzbank, Martin Blessing und Klaus-Peter Müller, für
2008 aufgehoben. Die Richter gaben damit dem Antrag einiger
Aktionäre statt, wie der Spiegel am Samstag vorab berichtete.
Der Beschluß gelte auch für alle übrigen
Vorstände und Aufsichtsräte der zweitgrößten
deutschen Bank, die im Jahr 2008 die Dresdner Bank von der Allianz
übernommen hatte.
Die Richter bemängeln laut Bericht, daß die Übernahme von der Hauptversammlung hätte beschlossen werden müssen. Sie habe jedoch »allein durch den Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates« stattgefunden, weswegen eine Gesetzes- beziehungsweise Satzungsverletzung vorliege. Die entzogene Entlastung erleichtert es geschädigten Aktionären, auch persönlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Die Commerzbank hat dem Bericht zufolge Berufung eingelegt. (ddp/jW)
Die Richter bemängeln laut Bericht, daß die Übernahme von der Hauptversammlung hätte beschlossen werden müssen. Sie habe jedoch »allein durch den Vorstand mit Billigung des Aufsichtsrates« stattgefunden, weswegen eine Gesetzes- beziehungsweise Satzungsverletzung vorliege. Die entzogene Entlastung erleichtert es geschädigten Aktionären, auch persönlich gegen die Verantwortlichen vorzugehen. Die Commerzbank hat dem Bericht zufolge Berufung eingelegt. (ddp/jW)
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