Aus: Ausgabe vom 10.03.2010, Seite 9 / Kapital & Arbeit
Bürger darf Banken in Bücher schauen
Kassel. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) muß interessierten Bürgern Unterlagen über
einzelne Banken und Dienstleister herausgeben. Das entschied am
Dienstag der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel. Der
Kläger will gegen eine Bank vorgehen, der er
Spekulationsgeschäfte zu seinen Lasten vorwirft.
Aufschlüsse und Beweismaterial erhofft er sich aus den
Unterlagen der BaFin zu dieser Bank. Nach dem
Informationsfreiheitsgesetz müssen Bundesbehörden unter
bestimmten Voraussetzungen Zugang zu amtlichen Informationen
gewähren. Die BaFin lehnte dies aber mit dem Argument ab, die
Institute seien dann nicht mehr im bisherigen Umfang zur
freiwilligen Zusammenarbeit bereit. Der VGH ließ diese
Einwände nicht gelten. Allerdings hat die Sache einen Haken:
Geschäftsgeheimnisse kann die BaFin dem Urteil zufolge selbst
schwärzen oder dies auch den Gerichten überlassen. (Az: 6
A 1684/08) (AFP/jW)
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