Aus: Ausgabe vom 11.03.2010, Seite 2 / Inland
Arbeitslose müssen Zusatzbeitrag zahlen
Berlin. »Hartz IV«-Bezieher können in
Härtefällen trotz Zusatzbeitrags bei ihrer angestammten
Krankenkasse bleiben. Die Bundesagentur für Arbeit teilte am
Mittwoch in Nürnberg mit, daß Langzeitarbeitslosen der
Zusatzbeitrag erstattet werden kann, wenn ihnen durch einen
Kassenwechsel medizinische Nachteile entstünden. Dies
wäre den Angaben zufolge der Fall, wenn durch den Wechsel eine
schon begonnene Dauerbehandlung abgebrochen werden müßte
oder die Kasse bereits Leistungen wie eine Rehamaßnahme oder
Kur bewilligt hat. Grundsätzlich müssen »Hartz
IV«-Bezieher den Zusatzbeitrag jedoch selbst zahlen oder in
eine der Kassen wechseln, die noch keinen verlangt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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