Aus: Ausgabe vom 12.03.2010, Seite 4 / Inland
Verjährungsfrist wird verlängert
Berlin. Das Bundesjustizministerium will die zivilrechtlichen
Verjährungsfristen bei sexuellem Mißbrauch
möglichst schnell verlängern. Sein Haus werde dazu noch
vor der Sommerpause eine Gesetzesvorlage auf den Weg bringen, sagte
der Parlamentarische Staatssekretär im
Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), am Donnerstag im
ZDF-Morgenmagazin. Bislang gilt in solchen Fällen für
zivilrechtliche Schadensersatzansprüche eine Frist von drei
Jahren, die mit Vollendung des 21. Lebensjahres beginnt.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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