Aus: Ausgabe vom 13.03.2010, Seite 2 / Inland
Nötigung Todkranker: Haftstrafe für Starchirurg
Essen. Der Starchirurg Christoph Broelsch ist vom Landgericht Essen
zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt worden, weil er
todkranke Krebspatienten zu Geldspenden genötigt haben soll.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß sich der
Transplantationsexperte in insgesamt 30 Fällen der
Bestechlichkeit schuldig machte, davon in drei Fällen in
Tateinheit mit Nötigung sowie in einem Fall in Tateinheit mit
Betrug. Außerdem verurteilte das Gericht ihn wegen Betruges
in acht Fällen und wegen Steuerhinterziehung in zwei
Fällen.
(apn/jW)
(apn/jW)
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