Aus: Ausgabe vom 18.03.2010, Seite 4 / Inland
Datenschützer kritisieren »Elena«
Hamburg. Datenschützer halten das neue elektronische
Meldeverfahren zur Erfassung von Arbeitnehmerdaten namens
»Elena« für verfassungswidrig. Es sei sehr
wahrscheinlich, daß nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung auch
›Elena‹ für rechtswidrig erklärt
wird«, sagte der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander
Dix in der Zeit laut Vorabmeldung vom Mittwoch. Dix zufolge
läßt sich die Erfassung der Daten von bis zu 40
Millionen Beschäftigten vermutlich nicht vollständig
verhindern. Denkbar wäre aber ein Teilerfolg. (AFP/jW)
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