Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 20.03.2010, Seite 5 / Inland

Neuer Mindestlohn für Dachdecker

Frankfurt/Main. Die etwa 60000 Beschäftigten im deutschen Dachdeckerhandwerk erhalten wieder einen Mindestlohn. Dieser beträgt 10,60 Euro und tritt am Tage nach der Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Bundesanzeiger vom Donnerstag in Kraft, wie die IG BAU am Donnerstag in Frankfurt am Main mitteilte. Der zwischen der Gewerkschaft und dem Bundesinnungsverband für das Dachdeckerhandwerk bereits am 28. September vergangenen Jahres abgeschlossene Mindestlohntarifvertrag gilt für alle in- und ausländischen Betriebe der Branche, unabhängig davon, ob sie tarifgebunden sind oder nicht. Für das späte Inkrafttreten macht die IG BAU die Bundesregierung verantwortlich. Geplant war, daß der Vertrag »zum 1. Januar 2010 in Kraft tritt«, sagte der stellvertretende Vorsitzende der IG BAU. (ddp/jW)