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Aus: Ausgabe vom 24.03.2010, Seite 2 / Inland

Kein Kleiderzuschlag für Heranwachsende

Kassel. Kinder im Wachstumsalter haben vorerst keinen Anspruch auf einen Hartz-IV-Zuschlag für Kleidung. Das entschied am Dienstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Musterprozeß. Wachstumsbedingte Mehrausgaben für Bekleidung seien keine »Härte«, da sie keine vom Üblichen abweichende Sondersituation darstellten, hieß es in der Begründung. Die für Kinder notwendige Kleidung sei daher über den Regelsatz abzudecken. Für dessen Neuberechnung habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Hartz-IV-Urteil vom Februar dem Gesetzgeber bis zum Jahresende Zeit gegeben.(AFP/jW)


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