Aus: Ausgabe vom 26.03.2010, Seite 4 / Inland
Schweißgeruch ist Kündigungsgrund
Köln. Intensiver Schweißgeruch kann den Arbeitsplatz
kosten– zumindest in der Probezeit. Diese Erfahrung
mußte jetzt ein bei der Stadt Köln beschäftigter
50jähriger Architekt machen. Das Arbeitsgericht der Domstadt
bestätigte am Donnerstag die von der Kommune wegen der
»ungepflegten Erscheinung« des Denkmalschutzexperten
ausgesprochene Kündigung zum Ende seiner Probezeit.
Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Stadt Köln hatte die Entlassung mit dem angeblich ständigen Schweißgeruch des Architekten und dessen insgesamt ungepflegter Erscheinung begründet. Mit den Leistungen des Beschäftigten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein. (apn/jW)
Das Gericht betonte, die Kündigung sei weder sittenwidrig noch willkürlich. Bis zum Ende der Probezeit könne ein Arbeitsverhältnis grundsätzlich auch ohne Vorliegen eines Kündigungsgrundes ausgesprochen werden. Die Stadt Köln hatte die Entlassung mit dem angeblich ständigen Schweißgeruch des Architekten und dessen insgesamt ungepflegter Erscheinung begründet. Mit den Leistungen des Beschäftigten soll die Stadt dagegen zufrieden gewesen sein. (apn/jW)
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