Aus: Ausgabe vom 31.03.2010, Seite 2 / Kapital & Arbeit
Besserer Schutz für Bankkunden
Karlsruhe. Bankkunden sind nach einem Urteil des
Bundesgerichtshofes künftig besser geschützt, wenn ihr
Kreditinstitut ein Darlehen weiterverkauft. Nach dem Urteil vom
Dienstag kann der Darlehenskäufer nicht mehr unmittelbar die
Zwangsvollstreckung gegen die Bankkunden betreiben. Vielmehr
muß künftig von Amtes wegen geprüft werden, ob der
Darlehenskäufer dazu überhaupt berechtigt ist.
Der Gesetzgeber schützt seit dem Jahr 2008 Bankkunden besser vor Darlehensverkäufen. Davor geschlossene Altverträge sind aber nicht von der Gesetzesänderung betroffen. Das aktuelle Urteil betrifft nun auch Altverträge.
(apn/jW)
Der Gesetzgeber schützt seit dem Jahr 2008 Bankkunden besser vor Darlehensverkäufen. Davor geschlossene Altverträge sind aber nicht von der Gesetzesänderung betroffen. Das aktuelle Urteil betrifft nun auch Altverträge.
Aktenzeichen: Bundesgerichtshof XI ZR 200/09
(apn/jW)
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