Aus: Ausgabe vom 07.04.2010, Seite 13 / Feuilleton
Propofol und Praxis
Der frühere Leibarzt von Michael Jackson, Conrad Murray, darf
trotz der Anklage wegen fahrlässiger Tötung vorerst
weiter praktizieren. Eine erste Anhörung vor dem Obersten
Gerichtshof in Kalifornien verlief am Montag (Ortszeit)
ergebnislos. Die nächste Anhörung soll Mitte Juni
stattfinden. Die Staatsanwaltschaft will ein Berufsverbot in
Kalifornien erwirken. Würde dieses anschließend auf
Texas und Nevada ausgeweitet, wo Murray Praxen unterhält,
wäre es eine »finanzielle und persönliche
Katastrophe«, erklärten die Anwälte. Der Arzt hatte
dem unter Schlafstörung leidenden Jackson nach eigener
Darstellung auf dessen wiederholten und ausdrücklichen Wunsch
das Narkosemittel Propofol gespritzt. (AFP/jW)
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