Aus: Ausgabe vom 09.04.2010, Seite 4 / Inland
Kindergeldabzug bei Hartz IV rechtens
Karlsruhe. Die volle Anrechnung von Kindergeld auf »Hartz
IV« ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Wie das
Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe bekanntgab,
wiesen die Karlsruher Richter die Verfassungsbeschwerde eines
Jugendlichen zurück. Nach dem Beschluß wird das
Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums dadurch nicht verletzt. Der 1994 geborene
Beschwerdeführer lebte mit seinen Eltern in einer
»Bedarfsgemeinschaft« und bezog Leistungen nach
»Hartz IV«. Das Kindergeld wurde dabei auf das
Sozialgeld angerechnet. Dies sei rechtes, befanden die Richter. Der
Gesetzgeber, der bei zu versteuerndem Einkommen
Kinderfreibeträge gewährt, sei nicht verpflichtet,
Sozialleistungen in vergleichbarer Höhe zu gewähren.
Insgesamt erhalten rund 1,3 Millionen
»Bedarfsgemeinschaften« Kindergeld.(ddp/jW)
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