Aus: Ausgabe vom 09.04.2010, Seite 2 / Inland
Urteil gegen Neonazi bleibt bestehen
Passau. Die Geldstrafe von 1200 Euro für den Neonazi Thomas
Wulff wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole bleibt
bestehen. Darauf haben sich am Donnerstag Gericht,
Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigt. Das teilte
das Landgericht Passau mit. Wulff war verurteilt worden, weil er
bei der Beerdigung des Altnazis Friedhelm Busse im Sommer 2008
dessen Sarg mit einer Hakenkreuzflagge bedeckt hatte. Der Passauer
Polizeichef Alois Mannichl hatte Wulff festnehmen daraufhin lassen.
Im Dezember 2008 wurde Mannichl dann vor seinem Wohnhaus von einem
bisher Unbekannten mit den Worten »Viele Grüße vom
Nationalen Widerstand, du trampelst nimmer auf den Gräbern
unserer Kameraden herum« niedergestochen.
(ddp/jW)
(ddp/jW)
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