Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 09.04.2010, Seite 2 / Inland

Urteil gegen Neonazi bleibt bestehen

Passau. Die Geldstrafe von 1200 Euro für den Neonazi Thomas Wulff wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole bleibt bestehen. Darauf haben sich am Donnerstag Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung verständigt. Das teilte das Landgericht Passau mit. Wulff war verurteilt worden, weil er bei der Beerdigung des Altnazis Friedhelm Busse im Sommer 2008 dessen Sarg mit einer Hakenkreuzflagge bedeckt hatte. Der Passauer Polizeichef Alois Mannichl hatte Wulff festnehmen daraufhin lassen. Im Dezember 2008 wurde Mannichl dann vor seinem Wohnhaus von einem bisher Unbekannten mit den Worten »Viele Grüße vom Nationalen Widerstand, du trampelst nimmer auf den Gräbern unserer Kameraden herum« niedergestochen.

(ddp/jW)