Aus: Ausgabe vom 10.04.2010, Seite 13 / Feuilleton
Meinungsfreiheit
Werner Rügemer, unter anderem auch Autor dieser Zeitung, hat
vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Entgegen einem
Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2007 darf er aus dem
Schreiben eines Anwaltes zitieren, in dem der Online-Zeitung Neue
Rheinische Zeitung untersagt wird, ein Foto eines Berliner
Medienanwaltes als Illustration für einen Beitrag von
Rügemer zu benutzen. Die Berliner Richter sahen darin das
Persönlichkeitsrecht des Anwalts verletzt, da er durch die
Wiedergabe seiner harsch formulierten Ablehnung öffentlich als
jemand vorgeführt würde, der auf eine schlichte Anfrage
mit einer scharfen Drohung reagiere. Die dadurch erfolgte
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des
Klägers wiege schwerer als das Interesse der
Öffentlichkeit an dieser Information. Das
Bundesverfassungsgericht konnte dem ganz und gar nicht folgen,
erhob »schwere verfassungspolitische Bedenken«, weil
die Meinungsfreiheit zu sehr beeinträchtigt werde. Es verwies
den Fall zurück an das Berliner Landgericht, das sich nun noch
einmal damit befassen muß. (jW)
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