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Aus: Ausgabe vom 10.04.2010, Seite 13 / Feuilleton

Meinungsfreiheit

Werner Rügemer, unter anderem auch Autor dieser Zeitung, hat vor dem Bundesverfassungsgericht recht bekommen. Entgegen einem Urteil des Berliner Landgerichts vom Juni 2007 darf er aus dem Schreiben eines Anwaltes zitieren, in dem der Online-Zeitung Neue Rheinische Zeitung untersagt wird, ein Foto eines Berliner Medienanwaltes als Illustration für einen Beitrag von Rügemer zu benutzen. Die Berliner Richter sahen darin das Persönlichkeitsrecht des Anwalts verletzt, da er durch die Wiedergabe seiner harsch formulierten Ablehnung öffentlich als jemand vorgeführt würde, der auf eine schlichte Anfrage mit einer scharfen Drohung reagiere. Die dadurch erfolgte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers wiege schwerer als das Interesse der Öffentlichkeit an dieser Information. Das Bundesverfassungsgericht konnte dem ganz und gar nicht folgen, erhob »schwere verfassungspolitische Bedenken«, weil die Meinungsfreiheit zu sehr beeinträchtigt werde. Es verwies den Fall zurück an das Berliner Landgericht, das sich nun noch einmal damit befassen muß. (jW)

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