Aus: Ausgabe vom 12.04.2010, Seite 6 / Ausland
Garzón: Einspruch gegen Anklage
Madrid. Der prominente spanische Untersuchungsrichter Baltasar
Garzón hat Einspruch gegen die Entscheidung erhoben, ihn
wegen mutmaßlichen Amtsmißbrauchs anzuklagen. Die
Entscheidung eines Richters des Obersten Gerichts, Garzón
wegen Ermittlungen zu Greueltaten während des Spanischen
Bürgerkriegs und der Franco-Ära anzuklagen, widerspreche
dem Gesetz und stelle eine ernsthafte Bedrohung der
unabhängigen Justiz dar, erklärte Garzóns Anwalt
Gonzalo Martinez-Fresneda am Samstag. Dem 54jährigen
Garzón wird vorgeworfen, 2008 wider besseres Wissen
unzulässige Verfahren wegen des Verschwindens von Menschen
zwischen 1936 und 1939 und während der anschließenden
Diktatur von Francisco Franco (1939–1975) eingeleitet zu
haben. Er soll dabei ein Amnestiegesetz von 1977 für
Verbrechen während der Franco-Diktatur mißachtet
haben.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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